Kreisverkehrswacht Saarlouis e.V.

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Infos / Verkehrsrecht

Auszug aus dem aktuellen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog


Stand 1. Januar 2002
Geschwindigkeitsüberschreitung
(Kfz. bis 3,5 t = Pkw u. Kräder)
       
innerhalb geschlossener Ortschaften
       
Zuwiderhandlung / Tatbestand
Regelsatz
(EUR)
Punkte
Fahrverbot
bis 10 km/h 15    
von 11-15 km/h 25    
von 16-20 km/h 35    
von 21-25 km/h 50 1  
von 26-30 km/h * 60 3  
von 31-40 km/h 100 3 1 Mon.
von 41-50 km/h 125 4 1 Mon.
von 51-60 km/h 175 4 2 Mon.
von 61-70 km/h 300 4 3 Mon.
über 70 km/h 425 4 3 Mon.
       
außerhalb geschlossener Ortschaften
       
Zuwiderhandlung / Tatbestand
Regelsatz
(EUR)
Punkte
Fahrverbot
bis 10 km/h 10    
von 11-15 km/h 20    
von 16-20 km/h 30    
von 21-25 km/h 40 1  
von 26-30 km/h * 50 3  
von 31-40 km/h 75 3  
von 41-50 km/h 100 3 1 Mon.
von 51-60 km/h 150 4 1 Mon.
von 61-70 km/h 275 4 2 Mon.
über 70 km/h 375 4 3 Mon.
*) Ein Monat Fahrverbot, wenn binnen eines Jahres erneut die Geschwindigkeit um mehr als 25 km/h überschritten wurde.

Ungenügender Sicherheitsabstand
       
Zuwiderhandlung / Tatbestand
Regelsatz
(EUR)
Punkte
Fahrverbot
Bei mehr als 80 km/h Abstand weniger als      
       
5/10 40 1  
4/10 50 2  
3/10 75 3  
2/10 100 4 1 Mon. *
1/10 125 4 1 Mon. *
des halben Tachowertes      
       
*) Soweit die Geschwindigkeit mehr als 100km/h beträgt!      
       
Bei mehr als 130 km/h Abstand weniger als      
       
5/10 50 2  
4/10 75 3  
3/10 100 4  
2/10 125 4 1 Mon.  
1/10 150 4 1 Mon.  
des halben Tachowertes      

Vorfahrt      
       
Zuwiderhandlung / Tatbestand
Regelsatz
(EUR)
Punkte
Fahrverbot
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet 50 3  
Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kraftfahrstr. die Vorfahrt auf der durchgehendenFahrbahn nicht beachtet 50 3  
Stopschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet 50 3  
       

Überholen
       
Zuwiderhandlung / Tatbestand
Regelsatz
(EUR)
Punkte
Fahrverbot
Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet 40 2  
außerorts rechts überholt 50 3  
Überholen trotz unklarer Verkehrslage 50 3  
und dabei      
Verkehrszeichen (Überholverbote) missachtet 75 4  
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125 4 1 Mon.
       

Rotlichtverstöße      
       
Zuwiderhandlung / Tatbestand
Regelsatz
(EUR)
Punkte
Fahrverbot
Rotes Ampellicht oder rotes Dauerlichtzeichen als Fahrzeugführer nicht befolgt 50 3  
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125 4 1 Mon.
bei schon länger als 1 Sekunde Rotphase 125 4 1 Mon.
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200 4 1 Mon.
       

Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse      
       
Zuwiderhandlung / Tatbestand
Regelsatz
(EUR)
Punkte
Fahrverbot
       
Busspur verbotswidrig benutzt 15    
Missachtung des Überholens von Bussen mit eingeschalteter Warnblinkanlage beim Anfahren der Haltestelle 40 1  
Missachtung der Schrittgeschwindigkeit bei Vorbeifahrt an Bussen mit Warnblinklicht      
bis 10 km/h 15    
von 11-15 km/h 25    
von 16-20 km/h 35    
von 21-25 km/h 50 1  
von 26-30 km/h 60 3  
von 31-40 km/h 100 3 1 Mon.
von 41-50 km/h 125 4 1 Mon.
von 51-60 km/h 175 4 2 Mon.
von 61-70 km/h 300 4 3 Mon.
über 70 km/h 425 4 3 Mon.

Fußgänger
       
Zuwiderhandlung / Tatbestand
Regelsatz
(EUR)
Punkte
Fahrverbot
       
Wer falsch an Fußgängerüberwege heranfährt 50 4  
Fußgänger im "Verkehrsberuhigten Bereich" gefährdet 40 1  
Abbiegen ohne besondere Rücksicht auf Fußgänger mit Gefährdung 40 2  

Sicherheitsgurte / Kindersitze
       
Zuwiderhandlung / Tatbestand
Regelsatz
(EUR)
Punkte
Fahrverbot
Sicherheitsgurt nicht angelegt 30    
Reboard-Kindersitz auf Beifahrerplatz bei betriebsbereitem Airbag 25    
Vorgeschriebenen Kindersitz nicht verwendet 40   1

Alkohol
Fahren ab 0,5 Promille Blutalkohol oder Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l
Zuwiderhandlung / Tatbestand
Regelsatz
(EUR)
Punkte
Fahrverbot
1. Verstoß 250 4 1 Mon.
2. Verstoß 500 4 3 Mon.
3. Verstoß 750 4 3 Mon.
In besonders gelagerten Einzelfällen sind höhere Geldbußen möglich.
Bei einem Unfall oder Fahrfehler (z.B. Schlangenlinien) ist schon ab 0,3 Promille Blutalkohol eine Verurteilung nach § 316 StGB (Straftat) mit Fahrerlaubnisentzug möglich, da eine "relative Fahruntüchtigkeit" vorliegt.
Zuwiderhandlung / Tatbestand
Regelsatz
(EUR)
Punkte
Fahrverbot
Ab 1,1 Promille Blutalkohol erfolgt stets eine strafrechtliche Verurteilung, da eine "absolute Fahruntüchtigkeit" vorliegt. Geldstrafe oder Freiheitstrafe 7 Entzug der Fahrerlaubnis bis 5 Jahre oder auf Dauer.
Drogen
Ebenso handelt ordnungswidrig, wer unter der Wirkung eines der unten genannten berauschenden Mittel im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine der genannten Substanzen im Blut nachgewiesen wird. Ordnungswidrig handelt auch, wer diese Tat fahrlässig begeht
Die Ordnungswidrigkeit wird mit Regelsätzen wie Fahren unter Alkoholeinwirkung geahndet. Sie kann jedoch bis zu 1500,- € betragen und ist stets mit einem Fahrverbot verbunden.
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Abschluss
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